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  Abendsegler
 

Der Abendsegler

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Familie: Glattnasen-Fledermäuse (Vespertilionidae)

 

 

Der Abendsegler gehört zu den größten einheimischen Fledermäusen. Fledermäuse können als einzige Säugetiere fliegen. Wenn man im Sommer hoch in den Abendhimmel schaut, kann man den Abendsegler manchmal fliegen sehen. 

Seine Flügelspannweite beträgt 40 cm, also so breit wie ein aufgeschlagenes großes Buch. Die Flügel sind lang und schmal. 

Das Fell sieht rostbraun aus. Die Ohren sind schwarz, breit und oben abgerundet. Die Ohrdeckel sehen aus wie kleine Pilze. Abendsegler haben kleine schwarze Augen, die so groß sind wie ein Stecknadelkopf.

Der Große Abendsegler wiegt 20-32 g, das entspricht 7-11 Zuckerwürfeln.

Am liebsten wohnt er in Baumhöhlen. Er ist eine typische Waldfledermaus. Die Weibchen ziehen in so genannten Wochenstuben, die sich in Baumhöhlen befinden, ihre Jungen groß. Die Jungen sind nach der Geburt so groß wie Hummeln und nach 1 Monat können sie selbst fliegen. Die Männchen suchen sich in dieser Zeit andere Baumhöhlen.

In der frühen Abenddämmerung fliegt der Abendsegler zur Jagd aus. Im schnellen Sturzflug jagt er gerne über den Bäumen des Waldes, über Wiesen, an Teichen und Flüssen. Auf seiner Speisekarte stehen Mücken, Schnaken und dicke Käfer.

Den Winterschlaf hält er in Baumhöhlen und Spalten von Felsen.

Er kann 4-5 Jahre alt werden und manchmal auch über 12 Jahre.

Seine Feinde sind Menschen, Marder und Eulen.

Da es nicht mehr viele Baumhöhlen gibt, werden Fledermauskästen in Wäldern angebracht.

Wenn man eine solch große Fledermaus findet, darf man diese nicht ohne Schutz (Handtuch, Handschuh) anfassen, denn sie hat große Spitze Zähne und kann sehr kräftig zubeißen. Mit ihrem Biss kann eine Fledermaus auch Krankheiten übertragen, deswegen soll man zum Arzt gehen, wenn man von einer Fledermaus gebissen wurde.

In Mitteleuropa sind fast alle Fledermäuse schon selten geworden und alle stehen streng unter Naturschutz. Man muss also gut darauf aufpassen, dass Fledermäuse genügend Nahrung und Lebensraum (auch Sommerquartiere und Winterschlafplätze) haben und vor allem darf man sie an ihren Ruheplätzen nicht stören.

 
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